❓Muss ein Arbeitgeber schon in der Probezeit ein Präventionsverfahren nach §167 I SGB IX durchführen, wenn es Schwierigkeiten mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter gibt?

👉 Das BAG hat’s am 03.04.2025 entschieden: Nein!

Kein Präventionsverfahren in den ersten 6 Monaten – die Wartezeit bleibt echte Erprobungsphase.Warum das wichtig ist und was Arbeitgeber trotzdem beachten müssen, erklärt Rechtsanwalt Sandro Wulf in seinem Podcast „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht“.

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