🔔 Breaking: Altersgrenze für Anwaltsnotare verfassungswidrig!

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die starre Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotarinnen und -notare verstößt gegen das Grundgesetz. Ein pauschales Ausscheiden ohne Rücksicht auf individuelle Leistungsfähigkeit sei mit der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) nicht vereinbar.

📌 Die wichtigsten Punkte:

  • Die Altersgrenze nach § 47 BNotO fällt – zumindest für Anwaltsnotare.
  • Hintergrund: Nachwuchsmangel, Fachkräftesicherung, Altersdiskriminierung.
  • Übergangsfrist: Bis 30. Juni 2026 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung schaffen.
  • Für „Nur-Notare“ gilt die Entscheidung nicht – dort bleibt es zunächst bei der 70-Jahre-Grenze.

➡️ Ein Schritt hin zu mehr Flexibilität und einer realistischeren Bewertung individueller Eignung – auch im Alter.Was bedeutet das für die notarielle Praxis und den Zugang zum Amt in Zukunft?

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