Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in Ungarn

Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in Ungarn

Kündigung ist nicht gleich Kündigung – und in Ungarn gelten strenge Regeln. Ob gegenseitiges Einvernehmen, ordentliche oder fristlose Kündigung.

💡 Wussten Sie, dass:

• eine mündliche Kündigung fast immer unwirksam ist?

• eine freiwillige Begründung später vor Gericht gegen Sie wirken kann?

• die Begründung klar, wahr und kausal sein muss?

In dem Beitrag von BALÁZS [dr. BALÁZS Tamás] KOVÁTSITS RECHTSANWALTSKANZLEI wird erklärt,

✅ welche Arten der Kündigung das ungarische Arbeitsrecht kennt,

✅ wann eine Begründungspflicht gilt – und wann nicht,

✅ welche Ausnahmen und besondere Vorschriften zu beachten sind.

➡ Fazit: Rechtzeitig prüfen, klar formulieren, gesetzliche Vorgaben einhalten – das spart Zeit, Geld und Nerven.Hier zum vollständigen Artikel: 🔗 https://lnkd.in/dfF8uz2u