Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in Ungarn
Kündigung ist nicht gleich Kündigung – und in Ungarn gelten strenge Regeln. Ob gegenseitiges Einvernehmen, ordentliche oder fristlose Kündigung.
💡 Wussten Sie, dass:
• eine mündliche Kündigung fast immer unwirksam ist?
• eine freiwillige Begründung später vor Gericht gegen Sie wirken kann?
• die Begründung klar, wahr und kausal sein muss?
In dem Beitrag von BALÁZS [dr. BALÁZS Tamás] KOVÁTSITS RECHTSANWALTSKANZLEI wird erklärt,
✅ welche Arten der Kündigung das ungarische Arbeitsrecht kennt,
✅ wann eine Begründungspflicht gilt – und wann nicht,
✅ welche Ausnahmen und besondere Vorschriften zu beachten sind.
➡ Fazit: Rechtzeitig prüfen, klar formulieren, gesetzliche Vorgaben einhalten – das spart Zeit, Geld und Nerven.Hier zum vollständigen Artikel: 🔗 https://lnkd.in/dfF8uz2u